Amazon Marketplace-Händlern droht Abmahnung? Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (Aktenzeichen: I-4 U 59/15) ist die Weiterempfehlungsfunktion bei Amazon-Produkten nach § 7 Abs.2 Nr.3 UWG wettbewerbswidrig. Dazu greift der Leitsatz: Ein Amazon-Marketplace-Händler haftet für die Rechtsverletzungen, die durch Amazon begangen werden, unabhängig davon, ob ihn ein persönliches Verschulden trifft, beispielsweise indem er auf die Funktionen bei […]
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